Die Besondere Sachkunde
Die Besondere Sachkunde muss der Gutachter vor einem unabhängigen Fachgremium nachweisen. Dafür sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich.
Zur besonderen Sachkunde gehört insbesondere die Fähigkeit, das Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass ein Laie, z. B. ein Richter, es inhaltlich verstehen und auf seine Plausibilität hin überprüfen und ein Fachmann die Gedankengänge und Argumente des Sachverständigen, die zu dem Ergebnis des Gutachtens führen, im Einzelnen überprüfen kann.