Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat durch seine Bestellung bei der Baukammer seine überdurchschnittliche Fachkenntnis
nachgewiesen. Auf Grund unserer jahrzehntelange Erfahrung im Bauingenieurwesen
stehen wir für Kompetenz und Sachkunde.
Neben den Beweissicherungsgutachten
im Privat- oder Gerichtsauftrag ist ein weiterer Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit die Erstellung von Sachverständigengutachten
über Schäden an Gebäuden, insbesondere im Stahlbeton- und Mauerwerksbau.
Diese Gutachten beinhalten die unparteiische Feststellung und Bewertung
von Bauschäden und Bauplanungs- oder Bauausführungsmängeln ebenso wie die Erarbeitung von praxisgerechten Mängelbeseitigungsvorschlägen.
Im Bedarfsfall erstellen wir auch Kostenschätzungen für die Mängelbeseitigung.
Zur Streitvermeidung beziehungsweise um eine außergerichtlichen Einigung der streitenden Parteien zu erreichen gibt es die Möglichkeit von Schiedsgutachten und privaten Beweisverfahren. Diese sind wesentliche Faktoren zur Kostenminimierung bei allen Beteiligten.
Wir leisten auchUnterstützung bei VergleichsverhandlungenundSchlichtungen.Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar sein, unterstützen wir auch bei der Prozessvorbereitung
und beim Prozess
direkt.
Bei Brand-/ Feuer-/ Wasser- und Sturmschäden erstellen wir im Baubereich Versicherungsgutachten.